Beförderungsbedingungen und Tarifbestimmungen
Unsere Beförderungsbedingungen und Tarifbestimmungen haben wir für Sie als PDF-Dokumente zusammen gefasst.
Bei Interesse können Sie diese über den nachfolgenden Links herunterladen oder online einsehen.
Fahrgäste mit Behinderungen
Grundsätzlich sind wir bemüht, unsere Fahrgäste mit Behinderungen individuell zu betreuen. In allen unseren Zügen sind Zugbegleiter im Einsatz, die Ihnen gerne behilflich sind.
Für mobilitätsbehinderte Reisende haben wir für die Mitfahrt im Dampfzug unseren "Wagen für alle" im Einsatz, der über eine leichte Rampe, die unsere Zugbegleiter für Sie anbringen, das Ein- und Aussteigen für Rollstuhl- oder Rollatorfahrer erleichtert. Dort finden bis zu 8 Rollstühle Platz.
Bei Vorlage Ihres Schwerbehindertenausweises werden Sie auf regulären Fahrten der Selfkantbahn kostenlos befördert, wenn Sie ebenfalls ein Beiblatt mit gültiger Wertmarke zur kostenlosen Beförderung im Personennahverkehr vorweisen. Enthält Ihr Schwerbehindertenausweis das Merkzeichen ´B´, dann kann Ihre Begleitperson kostenlos mitfahren.
Bitte sprechen Sie uns im Zweifelsfall vor Ihrem Besuch an.
Reservierung
Ab einer Gruppenstärke von mimdestens 16 Personen nehmen wir gerne Ihre Reservierung entgegen.
E-Mail: reservierung(at)selfkantbahn.de
Kontaktformular: Reservierung
Mitnahme von Hunden
Uns erreichen immer wieder Anfragen wegen der Mitnahme von Hunden - dies ist in unseren Beförderungsbedingungen geregelt:
9.2 TIERE
(1) Fahrgäste können, ohne hierauf einen Rechtsanspruch zu haben, Tiere unentgeltlich mitnehmen, wenn dadurch die Sicherheit und Ordnung des Betriebes nicht gefährdet ist und andere Fahrgäste nicht belästigt werden.
(2) Hunde bedürfen grundsätzlich der Aufsicht durch eine geeignete Person. Sie müssen kurz angeleint werden. Hunde, die Mitreisende gefährden können, müssen zudem einen Maulkorb tragen.
(3) Hunde dürfen nicht auf Sitzplätzen untergebracht werden, sonstige Tiere dürfen nur in geeigneten Behältern mitgenommen werden, die ebenfalls keine Sitzplätze blockieren dürfen.
(4) Die Mitnahme von Hunden mit gesteigerter Aggressivität („Kampfhunde") ist unbeschadet aller anderen Bestimmungen dieser Beförderungsbedingungen in allen Zügen ausgeschlossen. Auf die einschlägigen Rechtsvorschriften wird verwiesen.
(5) Blindenführhunde, die einen Blinden begleiten, sind immer zur Beförderung zugelassen.