Die Interessengemeinschaft Historischer Schienenverkehr e. V. ist kraft ihrer Satzung und dem alle drei Jahre neu ausgestellten Körperschaftssteuerfreistellungsbescheid des Finanzamtes Geilenkirchen gemeinnützig und besonders förderungswürdig. Spenden an den Verein können steuermindernd geltend gemacht werden; diese Regelung gilt auch für Mitgliedsbeiträge. Unabhängig vom Betrag erhalten Sie zeitnah zu Ihrer Spende eine Zuwendungsbestätigung nach dem amtlich vorgeschriebenen Muster.


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Kreissparkasse Heinsberg

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