Die Interessengemeinschaft Historischer Schienenverkehr e. V. (IHS) mit dem Sitz in Gangelt ist der Förderverein des Kleinbahnmuseums Selfkantbahn. Der Verein wurde am 6. Dezember 1969 gegründet und wollte zu Beginn seiner Tätigkeit eine ganze Reihe von Museumsbahnprojekten in Nordrhein-Westfalen - auch im Straßenbahnbereich - realisieren, für die auch schon etliche historische Fahrzeuge beschafft wurden, doch beschränkte er sich schon recht bald weitgehend und ab Mitte der siebziger Jahre des 20. Jahrhunderts ausschließlich auf die Selfkantbahn. Deren Elektrifizierung zwischen den Bahnhöfen Birgden und Schierwaldenrath wurde in den ersten Jahren ernsthaft geplant, doch können die damaligen Bemühungen hierzu aus heutiger Sicht allenfalls als Anekdote gelten.

Die IHS e. V. ist kraft ihrer Satzung und dem alle drei Jahre neu ausgestellten Körperschaftssteuerfreistellungsbescheid des Finanzamtes Geilenkirchen gemeinnützig und besonders förderungswürdig. Spenden an den Verein können steuermindernd geltend gemacht werden; diese Regelung gilt auch für Mitgliedsbeiträge.

Die IHS e. V. hat heute (Stand März 2024) rund 564 Mitglieder, von denen etwa 90 ehrenamtlich für die Selfkantbahn arbeiten, wenn auch verständlicherweise mit ganz unterschiedlicher Einsatzintensität.

Der Vorstand besteht aus:

  • dem Vorsitzenden: Dr. Bernd Fasel,
  • dessen Stellvertreter: Michael Detscher,
  • dem Schriftführer: Niklas Themann,
  • dem Kassenwart: Heinz-Josef Kremers,
  • und drei Beisitzern: Niklas Hoffmann, Thomas König, Jesse Latour.

Die Mitglieder des Vorstandes sind per E-Mail unter vorname.nachname(at)selfkantbahn.de zu erreichen.

In den ersten Jahren der Selfkantbahn lag die Betriebsführung des Eisenbahnbetriebes auf der Selfkantbahn noch in den Händen der Kreiswerke Heinsberg (KWH), die etliche Jahre zuvor die Nachfolge der Geilenkirchener Kreisbahnen angetreten hatten. Am 24. Juli 1972 gründete jedoch die IHS e. V. die Tochtergesellschaft Touristenbahnen im Rheinland GmbH (TBR), die bald darauf die kaufmännische und technische Verantwortung für den Eisenbahnbetrieb übernahm. Angestellte hatte die TBR anfangs nicht, alle Arbeiten wurden von den ehrenamtlich tätigen Mitglieder der IHS erledigt. Die IHS e. V. mit ihrer Selfkantbahn war die erste Museumseisenbahn in Deutschland, die eine GmbH zur Betriebsführung gründete. Dieser Schritt hat anschließend vielfach Nachahmung gefunden, wobei die jeweiligen Konstellationen in weiten Grenzen variieren können.

Trotz der bereits zuvor erfolgten Gründung der TBR war die IHS durch eine vertragliche Vereinbarung mit dem Grundstückseigentümer und Inhaber des Eisenbahnunternehmmungsrechtes KWH zwischen dem 17. Januar und dem 5. April 1973 zunächst selbst Pächterin der Eisenbahnstrecke Gillrath - Schierwaldenrath und für den Eisenbahnbetrieb darauf verantwortlich, bevor die TBR in den entsprechenden Vertrag eintrat. In der Rückschau erscheinen so manche Vertragsbestimmungen und außervertraglichen Regelungen der siebziger und achtziger Jahre des 20. Jahrhunderts - soweit die entsprechenden Schriftstücke überhaupt erhalten sind - juristisch zweifelhaft und würden heutzutage kaum Gnade vor den Aufsichts- und Genehmigungsbehörden finden. Gleichwohl wurde dennoch stets ein unauffälliger und sicherer Eisenbahnbetrieb durchgeführt - ganz ohne Sicherheitsmanagementsystem, Sicherheitsbescheinigung und Sicherheitsgenehmigung, alles Begriffe aus dem aktuellen Eisenbahnrecht.

Mit dem Gesetz zur Neuordnung des Eisenbahnwesens, das am 1. Januar 1994 in Kraft trat, änderte sich auch die gesetzliche Grundlage für die Tätigkeit der TBR. Sie wurde am 30. April 1996 zunächst zum konzessionierten Eisenbahnverkehrsunternehmen (EVU) nach den Bestimmungen des Allgemeinen Eisenbahn-Gesetzes (AEG); seit dem 1. August 2018 ist diese Genehmigung unbefristet. Die Funktion des für die Eisenbahnstrecke zuständigen Eisenbahninfrastrukturunternehmens (EIU) hingegen blieb formal noch bei den KWH, der nachmaligen WestEnergie und Verkehr GmbH & Co. KG (west) und - nach einer Aufspaltung - heutigen WestVerkehr GmbH. Ein zivilrechtlicher Vertrag regelte jedoch umfassend, daß die TBR und damit die Mitarbeiter der Selfkantbahn für die Instandhaltung der Strecke selbst verantwortlich waren.

Nach langen Vorbereitungen wurde der TBR vom Ministerium für Wirtschaft, Energie, Bauen, Wohnen und Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen am 2. Mai 2011 die Genehmigung zum Betreiben der Eisenbahninfrastruktur der Selfkantbahn bis zum 31. Mai 2061 erteilt, womit nunmehr die TBR auch das EIU der Selfkantbahn ist. Mit dem Erteilen dieser Genehmigung trat zudem ein bereits im Januar 2010 völlig neu gefaßter Pachtvertrag zwischen west und TBR in Kraft, in dem deren gegenseitigen Rechte und Pflichten in zeitgemäßer Form neu geregelt worden waren. Rechtlich kann die Selfkantbahn damit in eine gesicherte Zukunft blicken.

Die hauptamtlichen Mitarbeiter der TBR unterstützen die ehrenamtlich tätigen Mitglieder der IHS in Werkstatt und Verwaltung und sorgen mit diesen dafür, daß unsere Fahrgäste einen zuverlässig funktionierenden Eisenbahnbetrieb vorfinden. Die Beschäftigung hauptamtlicher Mitarbeiter bei einer Museumseisenbahn stellt in Deutschland nach wie vor eine Ausnahme dar, wenngleich es inzwischen vielfältige Mischformen gibt, bei denen die Möglichkeiten des zweiten Arbeitsmarktes, geringfügiger Beschäftigungen sowie, nicht zu vergessen, eine gehörige Portion Selbstausbeutung kreativ eingesetzt werden.

Nach wie vor ist die TBR eine hundertprozentige Tochtergesellschaft der IHS; ihr Stammkapital beträgt 420.000 Euro. Das wertvollste Kapital der Selfkantbahn jedoch sind die ehrenamtlich tätigen Mitarbeiter, gefolgt von den Fahrzeugen, mit denen der historische Eisenbahnbetrieb abgewickelt wird. Diese sind - mit wenigen Ausnahmen - alleine im Eigentum der IHS. Ein Zugriff hierauf ist somit selbst im Falle einer Insolvenz der Betriebsführungsgesellschaft ausgeschlossen.

Geschäftsführer der TBR ist Herr Harrie Wijtsema. 


Die IHS war einer der Museumsbahnbetreiber, die am 27. Februar 1993 den Verband Deutscher Museums- und Touristikbahnen (VDMT) gründeten.

Mit dem Gesetz zur Neuordnung des Eisenbahnwesens, das am 1. Januar 1994 in Kraft trat, änderte sich auch die gesetzliche Grundlage für die Tätigkeit der TBR. Sie wurde zunächst zum konzessionierten Eisenbahn-Verkehrsunternehmen (EVU) nach den Bestimmungen des Allgemeinen Eisenbahn-Gesetzes (AEG), während die Funktion des für die Eisenbahnstrecke zuständigen Eisenbahn-Infrastrukturunternehmens (EIU) formal bei den KWH, der heutigen WestEnergie und Verkehr GmbH (West), verblieb. Ein zivilrechtlicher Vertrag regelte jedoch umfassend, daß die TBR und damit die Mitarbeiter der Selfkantbahn für die Instandhaltung der Strecke selbst verantwortlich waren.
Nach langen Vorbereitungen wurde der TBR vom Ministerium für Wirtschaft, Energie, Bauen, Wohnen und Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen am 2. Mai 2011 die Genehmigung zum Betreiben der Eisenbahninfrastruktur der Selfkantbahn bis zum 31. Mai 2061 erteilt, womit nunmehr die TBR auch das EIU der Selfkantbahn ist. Mit dem Erteilen dieser Genehmigung trat zudem ein bereits im Januar 2010 völlig neu gefaßter Pachtvertrag zwischen West und TBR in Kraft, in dem deren gegenseitigen Rechte und Pflichten in zeitgemäßer Form neu geregelt worden waren. Rechtlich kann die Selfkantbahn damit in eine gesicherte Zukunft blicken.

 


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